Die Ausbildung von barrierefreien Türanschlüssen wird oftmals im Wohnbau gefordert. Hier gibt es genaue Richtlinien über die Durchführung in den österreichischen Normen.
An- und Abschlüsse müssen gemäß ÖN B 3691 an Wänden mindestens 15 cm (erhöhte Anforderung 20 cm) und an Türen mindestens 10 cm (erhöhte Anforderung 15 cm) über die oberste wasserführende Ebene (Oberkante Nutzbelag) hochgeführt und regensicher verwahrt werden. Bei Türanschlüssen, welche unter der minimalen Hochzugshöhe (10 bzw. 15 cm) liegen, muss davor ein Gitterrost eingebaut werden, sodass ein Eindringen des Wassers in das Gebäude vermieden wird. Bei Anordnung eines 120 mm breiten Terrassenrostes kann die Hochzugshöhe an Türen auf 7,5 cm (Wand 12,5 cm) reduziert werden. Bei einem zusätzlichen Vordach kann die Anschlusshöhe auf 3,0 cm (Wand 7,5 cm) reduziert werden. Bei barrierefreien Türanschlüssen ist eine Hochzugshöhe von mindestens 1 cm (erhöhte Anforderung 3 cm) vorzusehen. Die Hochzugsbahn ist dabei mechanisch an den Türstock zu befestigen. An der Außenseite der Türschwelle muss ein Terrassenrost mit mindestens 240 mm Breite eingebaut werden. Ebenfalls ist ein Vordach anzuordnen. Bei einer Verringerung der Anschlusshöhe auf mindestens 7,5 cm müssen vor den Türen 12 cm breite AMCO Gitterröste eingebaut werden. Wenn jedoch der Anschluss auf bis zu 1,0 cm reduziert wird, muss ein Vordach sowie ein 24 cm breiter Rost vorgesehen werden. Bei erhöhten Anforderungen müssen die Anschlusshöhen vergrößert werden.