Normen und Richtlinien sind grundsätzlich keine Gesetze werden aber beispielsweise im Schadensfall als Grundlage für die richtige, fachgerechte Ausführung herangezogen. Einen Überblick der wichtigsten Normen und Richtlinien am Dach, sowie eine Zusammenstellung mit jeweiligem Bezug zur praktischen Ausführung werden anschaulich dargestellt. Ein aktueller Wissenstand zu den Normen und Richtlinien ist essentiell für ein fachkundig ausgeführtes Dach und eine entsprechende Ausführung der Details.
ÖN B 3691
Die größte Änderung zu den alten Normungen bis 2012 betrifft die Klassifizierung der Dächer in drei Kategorien: K1 - K2 - K3, welche auf der Nutzungsdauer und der Schadensfolge basieren:
Die Leitnorm für die Ausführung und die Planung von Dachabdichtungen ist seit Dezember 2012 neu und wurde in überarbeiteter Form am 01.02.2019 neu aufgelegt. Sie hatte die ÖN B 7220 sowie die B 2220 abgelöst. Die ÖN B 3691 regelt neben den Bahnenabdichtungen (Kunstoff TPO/FPO und PVC, sowie Bitumen) auch Abdichtungen aus fertigen Planen sowie Abdichtungen aus Flüssigkunststoff. Ebenfalls wurden neue Dachaufbauten wie das Plusdach, Duodach und hinterlüftete Konstruktionen definiert.
Kategorie 1 definiert einen SubStandard:z.B. Flugdach mit 10 Jahren Nutzungs-dauer. Hier können die Regeln der Norm teilweise unterschritten werden.
Kategorie 2 ist der Standard. Dieser gilt für Wohn- und Bürogebäude und andere Dächer mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren. Bei Kunststoff-abdichtungen mit TPO oder PVC müssen bei Kategorie 2 grundsätzlich 1,8 mm starke Bahnen gewählt werden. Lediglich TPO unter Kiesauflast oder auch vollflächig verklebte, freiliegende Bahnen sind mit 1,5 mm zulässig.
Kategorie 3 ist „über Standard“. Diese Kategorie gilt für alle Dächer mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren, sowie für Dächer mit hoher Schadensfolge. (z.B. Krankenhaus) Dächer mit hoher Schadensfolge und/oder Dächer mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren müssen demnach gemäß Kategorie 3 ausgeführt werden. Die Mindestdicken von PVC und TPO Dachbahnen sind bei Kategorie 3 Dächern 2,0 mm. Zusätzlich ist bei Kategorie 3 Dächern ein Wartungsplan (jährliche Dachwartung) sowie mindestens eine der Zusatz-maßnahmen notwendig.
Zusatzmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit bzw Maßnahmen für eine geringere Schadensfolge sind: Unterteilung mit Abschottungen; Bitumendampfsperre samt Entwässerung; Kompaktdach / verklebte Schichten; Ausbildung von Unterdach; Einbau von Detektionssystemen; Gefälle mind. 10%
Das Regelgefälle beträgt am Dach 2%. Unterschreitungen auf 1% sind mit Zusatzmaßnahmen und bei Sanierungen möglich. Bei
Gegengefällebereichen kann die Neigung auf die Hälfte reduziert werden. Bei durchbiegenden Konstruktionen (in der Regel Holz oder Stahl) muss ggf. das Gefälle erhöht werden.
Besonders wichtig ist seit der Überarbeitung 2019 die Ausführung von luftdichten Anschlüssen (ggf.
Anschluss diffussionshemmende Schicht und Hochzüge) sowohl im Attika- und Wandanschlussbereich, aber auch bei allen Durchdringungen. Hier muss jeweils die diffusionshemmende Schicht (früher Dampfsperre bzw. Dampfbremse) als auch die Abdichtungsebene dicht (wasserdicht, luftdicht) angeschlossen werden.
Die An- und Abschlüsse unterscheiden grundsätzlich verschiedene Fälle: Regel: Diese gilt für Dächer der Kategorie 1 und 2.
Erhöhte Anforderung: Diese wird für Dächer der Kategorie 3 angewendet und gilt verpflichtend in regen- und/oder schneereichen Gebieten. (Schneelast > 3,25 kN/m²)
Beim Regelfall ist die Hochzugshöhe wie bisher generell 15 cm. Bei erhöhter Anforderung liegt diese bei 20 cm. Seit der Überarbeitung 2019 werden ungeschützte, teilgeschützte und geschützte Lagen unterschieden. Hier sind geringere Hochzugshöhen bei Wand- und Türanschlüssen aber auch bei Einfassungen für Durchdringungen möglich. Barrierefreie Türanschlüsse sind entweder bei geschützter Lage (Vordachauskrangung midestens Vordachhöhe) oder bei Teilgeschützter Lage (Vordachauskragung 50% der Höhe) mit Anordnung von Terrassenrinnen in mindestens 20 cm Breite realisierbar.
Als Schutzlagen für Dächer sind beispielsweise Vliese (z.B. 150g als Filter bei Umkehrdach oder 300g als Schutzlage) sowie Gummigraulatmatten ab 6mm Stärke möglich. Ebenfalls können Dämmplatten mit mind. 30 mm wie beim Dachaufbau Plusdach als Schutzlage fungieren. Kiesschüttungen müssen aus 16/32 Rundkorn bestehen und mindesten 6 cm stark sein. Unter Terrassenbelägen mit Splitschüttung sind Drainagebahnen zur Entwässerung der Abdichtungsebene und ggf. zur Entwässerung der Terrassenrinnen anzuordnen. Wartungswege und Wartungsbereich mit unterjährigem Wartungsintervall sind durch Gehwegplatten o.ä. zu schützen.
Eine Dachwartung muss bei Dächern der Kategorie 2 und 3 mindestens 1 mal jährlich durchgeführt werden. Hierzu sollte der Dachaufbau - zum Beispiel durch Anordnung von Kontrollstutzen oder einer elektronischen Überwachung Kontrollierbar sein. Ebenfalls müssen alle einsehbaren Elemente der Dachabdichtung kontrolliert werden.